Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke und des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V und dient der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung von hilfsbedürftigen Menschen mit Erkrankungen sowie der präventiven Gesundheitsvorsorge. Eine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen besteht nicht.