Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Eine bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 44 Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Verwaltung von Spezial-AIF (§ 2 Abs. 4 KAGB) in Form des Vermögens der Gesellschaft (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 KAGB) (kollektive Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB) nach einer festgelegten Anlagestrategie. Es bleibt der Gesellschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft unbenommen, im Rahmen des KAGB weitere zur Ausübung der Geschäftstätigkeit notwendige Geschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft erbringt keine der in § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB aufgeführten Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen. Das Einsammeln von Kapital von einer Anzahl von Anlegern erfolgt ausschließlich durch laufende Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft. Anleger der Gesellschaft werden nachfolgend als "Investoren" bezeichnet.