Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gründung und Betrieb eines bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Einbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperationen mit nichtzahnärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen wie integrierte Versorgung.