einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Kauf, Halten und Verwalten sowie Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.