Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Information von Zentralbanken, Herstellern und Zulieferern aus der Banknoten-Industrie, Notenbanken, Kreditinstituten Börsen, Wirtschaftsjournalisten über alle Vorgänge weltweit im Zusammenhang mit Herstellung, Ausgabe und Vertrieb von Banknoten durch Rundschreiben und Informationsbriefe und sonstige Mitteilungsformen. Zudem erstellt und veröffentlicht das Unternehmen regelmäßig ein Branchen-Magazin ("Banknote Technology Report"), welches elektronisch und in gedruckter Version an Firmen aus der Banknoten-Branche distribuiert wird.