Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Orange 1 GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfts vorzunehmen.
Gegenstand
Erwerb, Besitz und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Orange 1 GmbH & Co. KG, deren Gegenstand entgeltliche Planung, Beratung, Gestaltung, Bearbeitung und Durchführung aller Art auf dem Gebiet des Marketings, der Werbung, der Public Relations und der Produktionstechnik sowie auf allen damit in Zusammenhang stehenden Gebieten und Vertrieb von Produkten aller Art ist.