Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 234844
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Emergency Medi Service Fahrzeug-
Handelsgesellschaft
Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
b)
Fischbachau, Landkreis Miesbach
Geschäftsanschrift:
Leitzachtalstraße 153, 83730 Fischbachau
c)
An- und Verkauf sowie Umbau und
Ausrüstung von Fahrzeugen und
Fahrzeugteilen, insbesondere von Kranken-
und Rettungsfahrzeugen, sowie Vermittlung
von An- und Verkaufsgeschäften über
Fahrzeuge und Fahrzeugteile sowohl im
Inland als auch im Ausland
3.000,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sievers, Philipp, Hamburg, *XX.XX.1980
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Schulz, Stephan, *XX.XX.1968
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2014, zuletzt geändert am
19.12.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die
Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Norderstedt, Amtsgericht Kiel
HRB 16322 KI) und 19 (Bekanntmachungen) der Satzung
beschlossen.
a)
27.07.2017
Schoppa
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Wolfratshausen vom 17.02.2020 (Az. IN
174/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
27.02.2020
Behrens
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 15.09.2020
(Az. IN 174/19) aufgehoben worden.
a)
23.09.2020
Behrens
Abruf vom 24.03.2024