Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere allgemeine und berufliche Fortbildung und Umschulung Jugendlicher, Erwerbstätiger und anderer Personen. Zur Erreichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke kann die Gesellschaft alle erforderlichen oder sinnvoll erscheinenden Maßnahmen veranlassen, insbesondere Schulungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten und Wohnheime (jeweils einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Anlagen) errichten, anpachten und betreiben, sowie Ausbildungs-, Betreuungs- und Verwaltungskräfte anstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre sachlichen und personellen Mittel als Spende, Darlehen oder in anderer Weise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Grenzen des § 58 Nr. 2 AO zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO zur Verfügung zu stellen.