| Gegenstand | Unmittelbare und/oder mittelbare Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an geschlossenen alternativen Spezial-Investmentfonds, deren Gesellschaftszweck die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch den mittelbaren Erwerb von Immobilien und Immobiliengesellschaften, d. h. das Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften, die Immobilien halten, errichten oder erwerben werden, bzw. an Gesellschaften, die sich an anderen Geselschaften beteiligen, die Immobilien halten, errichten oder erwerben werden, und deren Verwaltung, einschließlich der Gewährung von Darlehen an unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaften ist. Die Übernahme der Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei solchen Gesellschaften. Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermögen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |