| Gegenstand | Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Vermögensgegenständen insbesondere in den Bereichen Immobilien, Flugzeuge und Infrastruktur/erneuerbare Energien, auch durch mittelbaren Erwerb von Anteilen an Gesellschaften und dem Eingehen von Fondsbeteiligungen. Dazu gehört auch der Aufbau, das Eingehen, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von unmittelbaren oder mittelbaren Eigenkapital- oder eigenkapitalähnlichen Beteiligungen, einschließlich gewinnabhängiger Finanzierungen, an Unternehmen oder Gesellschaften im In- oder Ausland, unter Einschluss von Private Equity-basierten Beteiligungen, sowie alle Tätigkeiten und Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere das Erbringen von Beratungsdienstleistungen sowie das Eingehen von sonstigen Beteiligungen zu diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Darlehen an verbundene Unternehmen auszureichen, sofern sie keiner Genehmigung als Kreditgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes bedürfen; Verwaltung eigenen Vermögens; Entwicklung und der Betrieb einer Online Plattform sowie die Durchführung von Performance- und Marketingaktivitäten. |