| Gegenstand | Unmittelbare und/oder mittelbare Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an geschlossenen alternativen Spezial-Investmentfonds, deren Gesellschaftszweck Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch den mittelbaren Erwerb von Luftfahrzeugen, d.h. Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften, die Luftfahrzeuge halten, erwerben, verwalten und/oder veräußern, bzw. an Gesellschaften, die sich an anderen Gesellschaften beteiligen, die Luftfahrzeuge halten oder erwerben, und deren Verwaltung, einschließlich der Gewährung von Darlehen an unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaften ist und/oder Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei solchen Gesellschaften; Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst einer staatlichen Genehmigung bedürfen. |