| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Wissenschaft und Forschung, der Berufsbildung, jeweils im Bereich von Demenzerkrankungen. Die Gesellschaftszwecke nach § 2 Ziff. 1 werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer ärztlichen Praxis und/oder einer ambulanten Tagesklinik und/oder einer Klinik, jeweils zur Diagnostik, Therapie, Beratung und Betreuung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind und jeweils im Rahmen eines Zweckbetriebs; Beratung und Betreuung Angehöriger von an Demenz Erkrankten, auch um ihnen die Ursachen des Verhaltens Demenzkranker verständlich zu machen, ihnen Vorschläge zum Umgang mit Demenzkranken und zur wirksamen Hilfeleistung zu unterbreiten sowie sie bei der Hilfeleistung zu unterstützen oder zu entlasten; den Aufbau einer Forschungsstätte zur weiteren wissenschaftlichen Ursachenforschung bei Demenzerkrankungen und zur Verbesserung von Erleichterungs- und Behandlungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen der Medikamentierung, auch durch die Vergabe von Forschungsaufträgen in diesem Bereich, sofern deren Ergebnisse ausschließlich den Zwecken der Gesellschaft zugutekommen; die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in den Bereichen der Demenzerkrankung und -forschung im In- und Ausland; den Aufbau einer Weiterbildungsstätte für Berufe mit Personen, die Diagnose, Therapie und Betreuung von an Demenz Erkrankten verfolgen sowie die Betreuung der Angehörigen der Erkrankten. |