Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß § 2 i.V. m. 43 a Abs.4 WPO gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für wirtschaftliche Unternehmen sowie Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen, Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.