einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Waren im Internet und im Handel, Entwicklung und Vertrieb von Software, erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, Gestaltung und Durchführung von Veranstaltungen, Erstellung von Videoclips sowie Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).