Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 220988
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
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7
1
a)
Schranner Fuhrunternehmen GmbH
b)
Nandlstadt, Landkreis Freising
Geschäftsanschrift:
Faistenberg 29 1/3, 85405 Nandlstadt
c)
Betrieb eines Fuhrunternehmens und eines
Kieswerks.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schranner, Georg, Nandlstadt, *XX.XX.1953
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schranner, Heidemarie, Nandlstadt, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schranner, Michael, Nandlstadt, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015 mit Nachtrag vom
14.09.2015.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der
Fuhrunternehmen und Kieswerk Georg, Heidemarie und
Michael Schranner OHG mit dem Sitz in Nandlstadt
(Amtsgericht München HRA 104105).
a)
25.09.2015
Dr. Schneider
Abruf vom 23.03.2024