| Gegenstand | Die REGENBOGENHILFE Bayern gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft verfolgt die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO und die die selbstlose Unterstützung von Personen die infolge einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, im Sinne von § 53 Nr 2 AO. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: Die komplette oder anteilige Kostenübernahme von therapeutischen Einzelangeboten von Personen die infolge einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, im Sinne von § 53 Nr 2 AO, Therapien, auch solchen die nicht durch die Krankenkassen übernommen werden. z.B. Wahrnehmungstherapie,Entspannungstherapie, Snoezelen, Körpertherapie, Tiergestützte Therapie, Reittherapie, Osteopathie u.ä. , Frühförderung von Säuglingen und Kleinkindern, die von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind oder die in ihrer Entwicklung deutlich verlangsamt sind; die Kostenübernahme für oder Durchführung von Seminaren und Gruppenprogrammen von Personen die infolge einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, im Sinne von § 53 Nr. 2 AO, Seminaren zur Verbesserung der Selbstwahrnehmung, Selbstregulation und sozialer Kompetenz, Seminaren und Schulungen zur Persönlichkeitsbildung, zur Berufsorientierung und zur Vermittlung beruflicher wie sozialer Kompetenzen, Ferienprogrammen mit erlebnispädagogischen und interaktionspädagogischen Inhalten, Schulungen, Fort- und Weiterbildungsangeboten für in Kinder-, Jugend- und Altenhilfe tätiges Fachpersonal. |