Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft durch Erwerb, Halten und Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen, insbesondere von Beteiligungen oder Genussrechten von Gesellschaften, die nicht an organisierten Märkten gehandelt werden. Die Gesellschaft kann mit der Verwaltung eigenen Vermögens ganz oder teilweise auch Dritte beauftragen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bzw. § 20 Abs. 1 KAGB oder einer Registrierung nach § 2 Abs. 4, 4a, 4b oder Abs. 5 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 KAGB bedürfen.