| Gegenstand | Förderung von Kultur, Kunst und kultureller Bildung. Dieses Ziel wird erreicht im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch Entwicklung, Organisation und Durchführung künstlerischer Projekte und aller damit zusammenhängenden Nebenleistungen. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Entfaltung ihrer künstlerischen, musischen, kreativen und kulturellen Interessen und Fertigkeiten mittels Durchführung von Projekten, Workshops, Seminaren und Veranstaltungen in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst und Medien - Förderung des fachlichen Austausches, der Forschung und der Beratung, Schulung, Weiterbildung von Multiplikatoren (z.B. Fachtagungen in Zusammenarbeit mit euromedinculture(s) / euromediterranes Netzwerk) - Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungsprogramme, Publikationen, Präsentationen) - Kooperation und Vernetzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene - Mitwirkung in Facharbeitskreisen und Kooperationsstrukturen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. |