Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (020)
Gegenstand
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Verwaltungs- und Treuhanddienstleistungen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens, ausgenommen Tätigkeiten, für die eine gesonderte öffentlich-rechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich ist oder die mit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs unvereinbar sind.