| Gegenstand | Erwerb, Erschließung, Aufteilung, Bebauung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden, Übernahme von Bauleitungen, Begutachtungen, Architekten- und Ingenieurleistungen, Planungsarbeiten jeglicher Art, Abwicklung von Althaussanierungen, ferner Verwaltung eigenen Vermögens und Durchführung solcher Tätigkeiten, die nach § 34 c Gewerbeordnung einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, mit Ausnahme der Tätigkeiten, die im § 34 c, Abschnitt 1), Ziffern 2) und 3) der Gewerbeordnung genannt sind. Ferner Vermietung und Verwaltung eigener und fremder Objekte sowie von Boardinghäusern. |