Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, vertreten jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Jeder Geschäftsleiter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Prokura › … › Sachliche Erweiterung Prokura
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Erwerb und Eingehen von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere als Komplementär von Kommanditgesellschaften oder geschäftsführender Kommanditist; Erwerb von unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Bebauung; Erwerb von bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Verwaltung, Vermietung und Verwertung des Grundbesitzes und grundstücksgleichen Rechten; Erwerb oder Herstellung, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von beweglichen Wirtschaftgütern. Geschäfte gemäß § 34 c und 34 f GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen.