Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und mildtätiger Zwecke durch Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Suchthilfebereich. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Aufklärung, Information und Präventionsmaßnahmen; b) Initiieren von Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Rehabilitation; c) Errichten und Fördern von Selbsthilfegruppen und Gruppen von "Freizeitrehabilitation"; d) Betreiben bzw. Übernahme von Einrichtungen zur niederschwelligen Frühintervention, Beratung, Rehabilitation und Nachsorge; e) Organisation von Krankenbesuchen; f) Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Helfern und g) Herausgabe von Informationsmaterial.