Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz, sind ausgeschlossen.