Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
a) Investition eigenen Vermögens der Gesellschaft. b) Beratung von Dritten bei der Identifizierung und beim An- und Verkauf und Umstrukturierung von in- und ausländischen Immobilien, Immobiliengesellschaften und Infrastrukturprojekten. c) Organisation, Beratung und Begleitung von An- und Verkaufsprozessen und - Strukturen der unter lit b) genannten Immobilien, Immobiliengesellschaften und Infrastrukturprojekten für Dritte. Gesellschaft übt keine Rechts- oder Steuerberatung im Rahmen ihrer Tätigkeiten aus. d) Verwaltung und Überwachung von in- und ausländischen Immobilien, Immobiliengesellschaften und Infrastrukturprojekten, ohne Ausübung von nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch ("KAGB") genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, insbesondere Verwaltung von Investmentvermögen. e) Projektentwicklung, Baubegleitung und Überwachung von Immobilien- und Infrastrukturprojekten. Gesellschaft wird keine Tätigkeiten ausüben, die einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis nach dem KAGB oder KWG unterliegen.