Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Verwaltung eigenen Vermögens, Erbringung von Dienstleistungen sowie Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Veräußerung eigenen Vermögens erfolgt je nach Zweckdienlichkeit. Der Zweck der Gesellschaft ist damit nicht auf eine Tätigkeit im Finanzsektor gerichtet. Ziel ist vielmehr die strategische und langfristige Beteiligung an Anlagegesellschaften.