Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Alle für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen; in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten; auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten; in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren; sowie treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.