Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen; Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten; Treuhändische Verwaltung; Lehrtätigkeit auf dem Gebiet er Betriebswirtschaftslehre und des Steuerrechts. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.