Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (054)
Gegenstand
Verwaltung eigener Vermögenswerte sowie Vornahmne aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, ausgenommen erlaubnsipflichtiger Geschäfte.