| Gegenstand | Alle Ingenieur- und Serviceleistungen, insbesondere Design, Entwicklung, Konstruktionen, Realisation, Fertigung von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Forschung, Erprobung, Planung und Projektmanagement sowie CAD-Leistungen aller Art bezüglich Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen; Weiter Dienstleistungen, insb. Personaldienstleistungen, Verleih von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Betreibermodelle für alle in § 3 Absatz 1 dieser Satzung genannte Tätigkeiten. Ausdrücklich nicht Unternehmensgegenstand sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. |