| Gegenstand | Durchführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten, Ausübung des jeweils zulassungsfreien Parkettlegehandwerks, Estrichlegerhandwerks, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks, Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Tätigkeit als Bodenleger (Verlegen von PVC-Belägen, Teppichen, Laminat und Fertigparkett (schwimmend)), Betreuung von Bauvorhaben (keine Tätigkeit nach § 34 c GeWO), An- und Verkauf von Immobilien, Tätigkeit im Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden). |