Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, vertritt er die Gesellschaft alleine. Sofern mehrere Geschäftsführer bestellt sind, vertreten jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Gesellschaft. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Erwerb und Eingehen von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere als Komplementär von Kommanditgesellschaften oder geschäftsführender Kommanditist; Erwerb von unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Bebauung sowie Erwerb von bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Verwaltung, Vermietung und Verwertung des Grundbesitzes und grundstücksgleichen Rechten; Erwerb oder Verwaltung, Vermietung und Verwertung von beweglichen Wirtschaftsgüter. Geschäfte gemäß § 34 c GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen.