Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Erbringung von Architektenleistungen im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 (gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauvorhaben sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der Fachrichtung) und Abs. 6 (Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung) Baukammerngesetz (BauKaG)