Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen der Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Sind drei oder mehr als drei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch drei Geschäftsführer gemeinsam oder durch zwei Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit zwei Prokuristen vertreten.