einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Außergerichtliche, geschäftsmäßige Einziehung von titulierten oder nicht titulierten Forderungen im fremden Namen sowie Geltendmachung von zu Einziehungszwecken abgetretenen Forderungen und/oder aufgekauften oder abgetretenen Forderungen in eigenem Namen; weiterhin Erbringung von Dienstleistungen für Dritte im Bereich des Rechnungswesens - insbesondere Tätigkeiten im Sinne von § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes durch Personen mit der hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation und Tätigkeiten im Bereich des betrieblichen Mahnwesens - sowie Beratung Dritter auf dem Gebiet der betrieblichen Organisation; weiterhin Betrieb eines Call Centers für die Erbringung von Telefondienstleistungen für Dritte.