einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Betreuung von Patienten, insbesondere von ausländischen Patienten und deren mitgereisten Angehörigen (keine medizinische Tätigkeit); Vermittlung und Beratung bei der Auswahl medizinischer Dienstleistungen; Unterstützung von Ausländern bei den unterschiedlichsten Angelegenheiten (keine Rechtsberatung und keine Tätigkeit nach § 34c GewO sowie sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeit); Unterstützung der behandelnden Ärzte und Klinikmitarbeiter im Umgang und bei der Kommunikation mit ausländischen Patienten.