| Gegenstand | Die Gesellschaft ist eine Immobiliengesellschaft im Sinne des § 68 Investmentgesetz ("InvG") mit der Aufgabe: a) Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, b) Grundstücke im Zustand der Bebauung, c) unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung nach Maßgabe des vorstehenden lit. b) bestimmt und geeignet sind, d) Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände des Immobilien-Spezialsondervermögens Manage to Core-Fonds erforderlich sind, in Übereinstimmung mit § 67 (1), (2) und (6) InvG zu erwerben, zu halten und langfristig zu vermieten. Der Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 68 (1) Nr. 1 InvG auf den Zweck beschränkt, welchen die Art-Invest Real Estate Funds GmbH, eine Kapitalanlagegesellschaft nach dem InvG, für das Immobilien-Spezialsondervermögen Manage to Core-Fonds in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen, der jeweiligen Anlegervereinbarung sowie dem InvG ausüben darf. |