Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer und wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Reechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung und dem Verkauf von Immobilien. Dies umfasst auch die Übernahme der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften. Ausgenommen sind jedoch Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und bautechnischen Beratung und solche, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen.