einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Betrieb von Spielhallen, Betrieb von Geldspiel- oder Unterhaltungsautomaten in Spielhallen, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Aufstellplätzen, Betrieb von Gaststätten, Betrieb von Billardsportanlagen sowie Führung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.