Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 196537
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Friedlein Consulting GmbH
b)
Haar, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Otto-Hahn-Straße 50, 85540 Haar
c)
Unternehmens- und Organisationsberatung
sowie Beratung bei der Einführung und
Veränderung von IT-Systemen, ferner
Softwareentwicklung, Vertrieb und Handel
mit Waren aller Art, jeweils im Bereich des
Unternehmensgegenstandes.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Friedlein, Martin, Haar, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2012.
a)
18.01.2012
Melder
2
b)
Herrsching, Landkreis Starnberg
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Seestr. 33, 82211 Herrsching
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2015 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
16.09.2015
Dr. Koller
3
b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Friedlein, Martin, Herrsching, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
22.09.2015
Unglaub
Abruf vom 18.03.2024