| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO; b) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO; c) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO sowie d) die Förderung des Tierschutzes i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden, Beiträge, Umlagen, Zuschüsse, sonstige Zuwendungen und weiterer erwirtschafteter Überschüsse und Gewinne sowie deren Weiterleitung zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des vorstehenden Absatzes (1) (Förderkörperschaft). Der Gesellschaft bleibt es jedoch unbenommen ihre Zwecke auch unmittelbar durch entsprechende Maßnahmen zu erfüllen. |