Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (054)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte wie insbesondere Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken, Kapitalanlagen, insbesondere in Form von Wertpapieren, Anteilen an Gesellschaften, Investmentanteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.