Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft nach aussen. Bestimmen die Statuten oder das Organisationsreglement nichts anderes, so steht die Vertretungsbefugnis jedem Mitglied einzeln zu.
Gegenstand
Beratung von Unternehmen jeglicher Art auf allen Hierarchiestufen im In- und Ausland; kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten.