| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Kinder- und Jugendhilfe und b) der Kunst und Kultur. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Organisation, Planung, Durchführung und Bewerbung von Auftrittsmöglichkeiten für Künstler und Kulturschaffende, vor allem im Rahmen der Veranstaltung des Uferlos Festivals, des Winter Wunders, des Sommer Wunders und ähnlichen Veranstaltungen; b) Unterstützung junger Künstler bei der Schaffung und Verbreitung von Kunst, vor allem durch die Organisation, Durchführung und Betreuung von kostenlosen Workshops und Plattformen vor allem im Rahmen des Uferlos Festivals und ähnlichen Veranstaltungen; c) Organisation, Veranstaltung ,Durchführung und Bewerbung von Ausstellungen und anderen Formaten, welche die Verbreitung, Zugänglichmachung und Erfahren von Kunst bezwecken und fördern; d) Durchführung, Planung und Gestaltung von kostenlosen Workshops zu jugendrelevanten Themen, vor allem im Rahmen des Uferlos Festivals und ähnlichen Veranstaltungen; e) Organisation , Durchführung und Bewerbung von Vorlesenachmitta-gen mit überregional bekannten Autoren*innen und Kommunalpolitiker*innen für Kinder und Jugendliche; f) Schaffung einer Plattform und eines Spielraumes für Kinder und Jugendliche zur Auseinandersetzung mit zielgruppenrelevanten Themen, wie z. B. eigene Gefühlswelt, eigene Bedürfnisse oder gesundes Leben. |