Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Alle Tätigkeiten, die mit Unternehmensberatung im Zusammenhang stehen, dabei die Entwicklung von Geschäfts- und Produktideen bis hin zu deren Umsetzung sowie die Vermittlung von damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, die Betätigung als Literaturagent; ferner die Organisation und Abhaltung von Schulungen/Fortbildungen für Kinder und Jugendliche.