Die Gesellschaft wird alternativ wie folgt vertreten: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so gilt Folgendes: Sind bis zu vier gemeinsame Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese gleichrangig. Sind bis zu fünf Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Verwaltungsrat, bestehend aus mindestens drei und höchstens aus zwölf Mitgliedern, vertritt mit der Mehrheit seiner Mitglieder.