Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
einzelvertretungsberechtigt;mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, welche Immobilien erwerben, diese bebauen und vermieten wird, ohne Geschäfte nach § 34 c GewO vorzunehmen.