Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 183937
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Löhr & Strate Concept Store GmbH
b)
Starnberg
Geschäftsanschrift:
Maximilianstr. 2, 82319 Starnberg
c)
Betrieb eines Fashion-Stores und Handel
mit hochwertiger Mode und Accessoires,
Möbel und weiterer Verkaufsartikel eines
Fashion Concepts Stores, Abhaltung von
Events insbesondere im Modebereich,
Entwicklung und Vertrieb von
Eigenkollektionen, Entwurf von ähnlichen
Geschäftskonzepten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Löhr, Kathrin, Augsburg, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Strate, Bettina, Andechs-Erling, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2010.
a)
05.02.2010
Melder
2
a)
Stilfläche - Strate und Löhr GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 hat die
Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
11.03.2010
Dr. Kühn
3
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Löhr, Kathrin, Augsburg, *XX.XX.1965
a)
06.07.2015
Legath
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 22.09.2020 (Az. IN 137/20)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.09.2020
Röslmaier
5
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 14.10.2020
(Az. IN 137/20) aufgehoben worden.
a)
22.10.2020
Dorfmeister
Abruf vom 17.03.2024