Ist nur ein Mitglied des Verwaltungsrates bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Verwaltungsratsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates vertreten, soweit der Verwaltungsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Gegenstand
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, einschließlich der Rechtsberatung, die nur durch in den Diensten der Zweigniederlassung stehende, zugelassene Patentanwälte bzw. Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Zweigniederlassung schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Patentanwälte und Rechtsanwälte vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen.