Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 181868
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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1
a)
Unikat music GmbH
b)
München
Geschäftsanschrift:
Königinstraße 121, 80802 München
c)
Entwicklung, Produktion, Vermarktung und
Auswertung von Entertainment, vorwiegend
in deutschsprachigen
Unterhaltungsformaten, insbesondere im
Zusammenhang mit musikalischer
Unterhaltung, Vermarktung von Künstlern,
Produktion von Tonträgern und anderen mit
musikalischer Unterhaltung verbundenen
Produkten sowie Erwerb, Verwaltung und
Auswertung entsprechender Rechte
(Urheberrechte, Leistungsschutzrechte,
Titel und/oder Markenrechte, gewerbliche
Schutzrechte etc.).
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Nießlein, Waltraud B., München, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Jürgens, Michael, München, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2009.
a)
15.10.2009
Dr. Kühn
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Marschallstr. 1a, 80802 München
a)
20.12.2019
Glashauser
Abruf vom 17.03.2024