Handelsregister B des Amtsgerichts München
Nummer der Firma:
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HRB 180354
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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a)
Ammersee Food & Beverage GmbH
b)
Pähl, Ortsteil Fischen am Ammersee,
Landkreis Weilheim-Schongau
Geschäftsanschrift:
Eichenstraße 19, 82396 Pähl, Ortsteil
Fischen am Ammersee
c)
Handel und Vertrieb von Nahrungs- und
Genussmitteln, alkoholischen und
nichtalkoholischen Getränken, Wein,
Schaumwein und Branntwein, ferner
Konzeption, Planung und Realisierung
sowie Vermarktung von Veranstaltungen
aller Art sowie alle damit
zusammenhängenden Dienstleistungen
und Tätigkeiten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Heimgärtner, Georg, Fischen am Ammersee,
*XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2007.
a)
17.07.2009
Dr. Kallweit
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a)
Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten.
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Weilheim
i.OB vom 04.02.2022 (Az. IN 281/21) ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von
Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
06.04.2022
Dorfmeister
Abruf vom 17.03.2024